Alternative Anstellungsverhältnisse
In den Sozialen Betrieben werden in Ergänzung zu den Festangestellten verschiedene alternative Anstellungsverhältnisse für Mitarbeitende angeboten.
Teillohnstellen sind auf unbefristete Dauer angelegte Anstellungen im zweiten Arbeitsmarkt. Sie ermöglichen Sozialhilfe beziehenden Personen, die aktuellauf dem Arbeitsmarkt nicht nachgefragt werden, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Die soziale und berufliche Teilhabe wirkt sich positiv auf das physische und psychische Wohlbefinden aus.
Verträge für beschützende Arbeitsplätze werden beispielsweise für Personen mit einer Teilrente der Invalidenversicherung eingegangen. Sie ermöglichen diesen Menschen eine Festanstellung mit einem leistungsabgestuften Lohn in Ergänzung zur IV-Rente.