Invalidenversicherung
Massnahmen der Frühintervention und -integration (Erwachsene) sowie erstmalige berufliche Massnahmen (Jugendliche) bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Auftrag der IV-Stellen
In Massnahmen der beruflichen Reintegration meldet die Invalidenversicherung des Kantons Aargau Personen an, die (zeitweilig) körperliche oder psychische Einschränkungen aufweisen. Die Integrationsprogramme haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit dieser Menschen wiederherzustellen bzw. zu verbessern. Zudem sollen die Massnahmen verhindern, dass Erwachsene ganz aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.
Die Invalidenversicherung des Kantons Aargau hat 2021 erneut zahlreiche Teilnehmende in Programme der beruflichen Eingliederung angemeldet, sodass die durchschnittliche Belegung über das ganze Jahr hinweg bei über 50 Teilnehmenden lag. Die Ziele der IV-Programme sind etwas komplexer als bei anderen Kostenträgern und können deshalb nicht einfach in einer Wiedereingliederungsquote ausgedrückt werden.
Das Lernwerk richtet für die IV Aargau verschiedene Integrationsmassnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene aus, die eine 2- bis 4-jährige berufliche Grundbildung EBA oder EFZ in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarkts absolvieren möchten. In der Tabelle ist Supported Education ausgewiesen – die Begleitung während der Lehre in einem Lehrbetrieb des ersten Arbeitsmarkts.